Unsere Einrichtung

Einrichtung und Einrichtungsträger
Die Wohnstätte Berendholz ist eine offene Betreuungseinrichtung der besonderen Wohnform, die seit 1967 besteht. Bereits vor über 20 Jahren hat Frau Ricarda Weber die Einrichtungsleitung der Wohnstätte Berendholz übernommen und seit 2014 ist sie die Trägerin der Einrichtung.

Ziele
Das Ziel der Betreuung ist es, die individuellen Fähigkeiten der Bewohner zu erhalten bzw. zu fördern und den Bewohnern damit ein Leben in einer sozialen Gemeinschaft (nach § 113 Abs. II SGB IX) zu ermöglichen. Dabei ist es ein besonderes Anliegen, die Eigenverantwortlichkeit und Selbstständigkeit zu stabilisieren und zu erweitern. Die individuellen Neigungen, Fertigkeiten und Fähigkeiten werden durch die Art der Betreuung, das Leben in unserem Hause und die Lage der Einrichtung berücksichtigt.
Besteht einerseits bei gelingender Förderung die Möglichkeit des Rückzugs in die eigene Häuslichkeit, so kann andererseits auch eine langfristige Betreuung bis hin zur Beheimatung Ziel der Betreuung sein.


Zielgruppe
Aufgenommen werden volljährige Männer mit Erkrankungen aus den Bereichen der Psychiatrie und Sucht, die der besonderen Wohnform mit stützender und aktivierender Betreuung bedürfen. Sollte eine hirnorganische Störung oder körperliche Beeinträchtigung als Folge der oben beschriebenen Erkrankungen vorliegen, ist dies kein Aufnahme-Ausschlusskriterium. Konzeptionell ausgeschlossen sind hingegen Personen, die selbst- oder fremdgefährdendes Verhalten aufzeigen. Vor dem Einzug bei uns muss außerdem eine Entgiftung stattgefunden haben.

Personelle Ausstattung
Beschäftigt wird, entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen, das zur Umsetzung der Konzeption und zur Leistung einer qualifizierten Betreuung erforderliche Fachpersonal. Die pädagogische Leitung der Wohnstätte Berendholz wird durch Frau Ricarda Weber, eine erfahrene Diplom-Sozialpädagogin ausgeführt. Die tägliche Betreuung der Bewohner sowie die Ausgestaltung von Beschäftigungsangeboten und Alltagsaktivitäten werden von HeilpädagogInnen, ErzieherInnen, KrankenpflegerInnen sowie HeilerziehungspflegerInnen und Sozialpäda-gogInnen übernommen. Nachts ist ein Bereitschaftsdienst im Hause.

 

Räumlichkeiten
Es können insgesamt 43 Menschen in der Wohnstätte aufgenommen werden. Wir bieten freundlich eingerichtete Ein- und Zweibettzimmer an. Die Zimmer sind so ausgestattet, dass sie ausreichend Rückzugsmöglichkeit für den einzelnen Menschen bieten. Gern können eigene Möbel mitgebracht werden. Verschiedene Tages- und Aufenthaltsräume bieten genügend Raum zum geselligen Beisammensein und für Veranstaltungen. In den warmen Monaten bieten die Sonnenterrasse und der Hof mit dem Blick auf die Teiche zusätzlichen Entfaltungs-freiraum.

 

Leistungsangebote / Beschäftigung (klick)

Versorgung
Es werden täglich drei Mahlzeiten angeboten, zusätzlich wird nachmittags Kaffee und Gebäck gereicht. Bei der Zubereitung der Mahlzeiten wird Wert auf frische Zutaten und ausreichende Vitaminzufuhr gelegt. Diät- und Schonkostanforderungen können ebenso erfüllt werden wie Mahlzeiten nach kulturellen Besonderheiten.

  • Frisör und Fußpflege kommen ins Haus.
  • Hausbesuche durch PhysiotherapeutInnen und ErgotherapeutInnen sind möglich (mit entspr. Verordnung).
  • Eine Verwaltung des Barbetrages ist möglich.

Ärztliche Betreuung
Die ärztliche Versorgung erfolgt durch niedergelassene ÄrztInnen sowie FachärztInnen unter Berücksichtigung der freien Arztwahl. Regelmäßig besucht eine Fachärztin bzw. ein Facharzt die Einrichtung, sodass die Fachversorgung vor Ort in Anspruch genommen werden kann. Bei einer gegebenenfalls medikamentösen Behandlung werden die Arzneimittel gemäß ärztlicher Anweisung auch mehrmals täglich verabreicht.

Kosten
Die Kosten werden in Gestalt einer Leistungs- und Vergütungsvereinbarung zwischen dem Kreis Schleswig-Flensburg, vertreten durch die KoSoz und der Einrichtung nach §§ 53 ff. SGB X in Verbindung mit §§ 123 ff. SGB IX festgelegt. Personen, die die Kosten selbst nicht aufbringen können und für die auch Dritte nicht eintreten, können Hilfen nach dem § 99 in Verbindung mit § 113 Abs. II Absatz 2 (5, 6, 7) SGB IX beanspruchen.

 

 

Es besteht die Möglichkeit, das Leben in unserem Hause für zwei bis drei Tage - ohne Entstehung von Kosten - kennenzulernen.

Rufen Sie uns gerne an.


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Konzeption
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